Der Bauherr ist laut die bei dem Baurecht rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Person für ein Bauvorhaben. Ein Bauherr kann sowohl eine Privatperson als auch eine juristische Person sein (Firma, Verein…). Er ist für die Anträge (Bauantrag) bei der Bauaufsichtsbehörde verantwortlich, Sie sind für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig, auch wenn er Dritte mit der Ausführung der Baumaßnahmen beauftrag. (Daher empfiehlt sich immer eine Bauherren Haftpflichtversicherung). Der Bauherr muss für die Ausführung, Überwachung und Vorbereitung eines Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer bestellen. Dem Entwurfsverfasser kann der Bauherr die Einreichung der Anträge bei der Bauaufsichtsbehörde übertragen.